1. Der Schulträger vergibt an die Schule ein bestimmtes Budget für Energiekosten.
2. Die Schule beauftragt einen der Schule angegliederten Verein Energiesparmaßnahmen vorzunehmen.
3. Der Verein und eine Energieagentur (= Schülergruppe) nehmen bei einer Bank einen Kredit auf (eventuell mit Bürgschaft des Schulträgers) und führen Energiesparmaßnahmen durch.
4. Einen Teil der eingesparten Energiekosten erhält der Verein aus dem Budget der Schule. Der Rest verbleibt in der Schule für andere Maßnahmen (z.B. Anschaffung neuer Bücher usw.)
5. Mit seinem Teil der eingesparten Kosten tilgt der Verein den Kredit und baut Kapital für weitere Energiespar-Projekte auf.
