1. Der Schulträger schließt mit dem Energieagentur-Verein einen Vertrag über Energiesparmaßnahmen ab.
2. Der Energieagentur-Verein und die Energieagentur-Schulklasse nehmen bei der Bank einen Kredit auf (eventuell mit Bürgschaft des Schulträgers) und führen Energiesparmaßnahmen durch.
3. Einen Teil der eingesparten Energiekosten erhält der Energieagentur-Verein durch Contractingraten vom Schulträger.
4. Mit einem Teil der eingesparten Kosten tilgt der Energieagentur-Verein den Kredit. Mit dem Rest baut er Kapital für weitere Energiespar-Projekte auf.
