Hessen aktiv: CO2-neutrale Landesverwaltung

Energiespartipp September

In den meisten Büros dominieren Beleuchtungen und Bürogeräte den Stromverbrauch. Der durchschnitt-liche Stromverbrauch für Beleuchtung in Bürogebäuden liegt bei ungefähr 35% des Gesamtstromver-brauchs. Durch eine effiziente Nutzung der Beleuchtungssysteme lässt sich daher sehr viel Strom und Geld sparen.

Beleuchtung – Wir wollen, dass Ihnen ein Licht ausgeht!

Einfach mal abschalten

Oft brennt das Licht, obwohl ausreichend Tageslicht vorhanden ist. Am einfachsten können Sie Energie und Kosten sparen, wenn Sie die Beleuchtung bei Nichtgebrauch abschalten.

  • In Fluren, Abstellkammern, Kopier- und Druckerräumen, Toiletten oder Küchen muss nicht den ganzen Tag das Licht brennen. Schalten Sie daher dort das Licht aus.
  • Haben Sie zwei Leuchtbänder an der Decke? Dann gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, dass jedes Band einzeln an- und ausgeschaltet und die Zimmerbeleuchtung dem Tageslicht angepasst wird.
  • Nutzen Sie so oft wie möglich das natürliche Tageslicht!

Licht an oder aus?

Haben Sie schon öfter gehört, dass es billiger und energieeffizienter sei, eine Lampe an zu lassen, anstatt sie öfter mal kurz auszuschalten? Falsch! Beim Einschalten einer Lampe steigt deren Leistungsaufnahme etwa auf den zehn- bis 20-fachen Wert im Vergleich zum Normalbetrieb, allerdings dauert dies lediglich 170 Millisekunden, also weniger als zwei Zehntelsekunden (Quelle: ETH Zürich). Der Einfluss des Einschaltstroms auf den Gesamtenergieverbrauch der Lampen ist minimal. Eine Lampe auszuschalten bedeutet daher stets Energie einzusparen. Jedes Ausschalten vermeidet unnötigen Energieverbrauch. Eine Auszeit für die Lichtquelle lohnt sich bereits, wenn Sie den Raum nur kurzzeitig verlassen.

Markieren Sie Lichtschalter

Die Lichtschalter in Ihrem Büro sollten verständlich beschriftet und gut erreichbar sein. Gibt es mehrere Lichtschalter, von denen jedoch nur einer hauptsächlich genutzt wird, lohnt es sich diesen besonders zu markieren, um das kurzzeitige An- und Ausschalten anderer Lampen zu vermeiden.

Die Energiesparlampen – Gleiche Helligkeit bei geringerem Stromverbrauch

„Energiesparlampen sind teurer…“ Auch diese Aussage ist nicht richtig! Glühlampen sind in der Anschaffung billiger, allerdings verursachen Energiesparlampen deutlich geringere Gesamtkosten. Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Lebensdauer und Leistungsaufnahme berücksichtigt.
Die Lebensdauer einer Energiesparlampe ist acht bis 15 Mal so lang wie die einer herkömmlichen Glühlampe. Daher muss der Kaufpreis einer Energiesparlampe mit dem Preis von mindestens acht Glühlampen verglichen werden – bereits dann ist die Glühlampe kaum noch billiger.

Außerdem verbraucht eine Energiesparlampe der Effizienzklasse A bei gleicher Helligkeit bis zu 80 % weniger Strom und verursacht lediglich ein Fünftel der Stromkosten einer Glühlampe.
Im Gegensatz dazu macht eine herkömmliche Glühlampe ihrem Namen alle Ehre – sie „glüht“ und wandelt dabei ca. 90 % der verbrauchten Energie in Wärme um.

Wirtschaftlichkeitsvergleich

                                                  Energiesparlampe                        Glühlampe

Leistung                                               11 W                                           60 W  
Lebensdauer                                     8.000 h                              8*1.000 h = 8.000h
Kaufpreis                                             7,50 €                                 8 * 0,75 € = 6 €
Stromverbrauch                           8.000 h * 11 W                          8.000 h * 60 W
                                                           = 88 kWh                                 = 480 kWh

Stromkosten (0,19 €/kWh)               16,72 €                                       91,20 €

Gesamtkosten                                   24,22 €                                       97,20 €


Ersparnis                                          72,98 € 

 

Wie oben dargestellt, spart eine 11-Watt-Energiesparlampe gegenüber einer Glühlampe über ihre Lebensdauer gerechnet fast 73 Euro ein. Eine 60-Watt-Glühlampe kann problemlos und ohne nennens-werte Lichtverluste durch eine 11-Watt-Energiesparlampe ersetzt werden.
Energiesparlampen sind also umweltfreundlich und kostensparend.

 

Umwelt- und Energielabels: Das EU-Label

Orientieren Sie sich bei der Ersatzbeschaffung von Lampen an den existierenden Umweltlabels. Eines der wichtigsten Umweltlabels ist das EU-Label. Die meisten Haushaltsgroßgeräte müssen mit dem EU-Label ausgezeichnet werden. Zusätzlich zu den Haushaltsgeräten werden auch Lampen mit dem EU-Label ausgezeichnet. Das Etikett befindet sich normalerweise auf der Außenverpackung. Es kann dabei die farbige oder eine Schwarzweiß-Version aufgedruckt sein. Das EU-Label informiert Sie über den Energieverbrauch der jeweiligen Lampe. Für eine einfache Bewertung und eine gute Vergleichbarkeit in punkto Energieverbrauch, werden alle Leuchtmittel in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt. Sie reichen von A (grüner Bereich) bis G (roter Bereich). „A“ bedeutet, dass das Gerät einen niedrigen Energieverbrauch hat; bei Klasse G ist der Energieverbrauch sehr hoch.

Im abgebildeten Beispiel (rechts) sehen Sie das EU-Label für eine Lampe mit der Energieeffizienzklasse „A“. Es handelt sich dabei um eine Energiesparlampe mit relativ niedrigem Energieverbrauch. Des Weiteren findet man auf dem Etikett auch Informationen zum Lichtstrom, ausgedrückt in Lumen (lm), zur Eingangsleistung, ausgedrückt in Watt (W) sowie zur mittleren Lebensdauer der Glühlampe, ausgedrückt in Stunden (h).

Als Soll-Kriterium ist anzustreben, dass Beleuchtungsmittel das EU-Label der höchsten Klasse haben, das für die jeweilige Anwendung verfügbar ist. Die höchste Klasse des EU-Labels für Lampen ist derzeit die Energieeffizienzklasse „A“. Glühlampen erreichen diese Effizienzklasse nicht, sondern haben normalerweise die Klasse D, E oder F. Daher ist der Umstieg von Glühlampen auf Energiesparlampen im Rahmen einer Ersatzbeschaffung äußerst sinnvoll.

Auch der Gesetzgeber unterstützt und fordert den Umstieg auf Energiesparlampen. Seit September 2009 treten Gesetze in Kraft, die Lampen mit zu hohem Energieverbrauch verbieten. Bis 2016 müssen alle Lampen, mit nur wenigen Ausnahmen, mindestens die Kriterien der Energie Effizienzklasse B des EU-Labels erfüllen.

Ab wann genau welche Lampen gesetzlich verboten werden, sehen Sie unten. Orientieren Sie sich bei der Ersatzbeschaffung an den gesetzlichen Richtlinien. 

 

 

Energieeffizienzklassen

Ab September 2009:

Matte Lampen: nur noch Lampen der Energie-Effizienzklasse A zugelassen; Klare Lampen: Lampen ab 100 Watt müssen mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse C erfüllen, Lampen unter 100 Watt mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse E,
Lampen der Energie-Effizienzklasse F und G sind komplett verboten.

Ab September 2010:

Lampen ab 75 Watt müssen mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse C erfüllen. Lampen unter 75 Watt mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse E.

Ab September 2011:

Lampen ab 60 Watt müssen mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse C erfüllen. Lampen unter 60 Watt mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse E.

Ab September 2012:

Lampen ab 7 Watt müssen mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse C erfüllen. Keine Glühlampe erfüllt diese Anforderungen => Endgültiges Ende der Glühlampe für die Allgemeinbeleuchtung.

Ab September 2016:

Alle Lampen müssen mindestens die Kriterien der Energie-Effizienzklasse B erfüllen;
Ausnahmen:

* Halogen-Glühlampen mit Sockel G9 und R7s – für sie gilt weiterhin Energie-Effizienzklasse C
* Speziallampen: kommen z.B. in Haushaltsgeräten zum Einsatz und müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden
* Reflektorlampen: gesonderte Umsetzungsmaßnahmen sind in Arbeit