Was tun, wenn der Ortskern besser gestaltet werden könnte, dem aber die vorhandenen Grundstücksgrenzen im Wege stehen?
Diese Frage kann sich z. B. stellen, wenn ein leer stehendes Haus im Ortskern beseitigt werden soll. Ist die Grundstücksfläche nach einem Abriss für einen Neubau an dieser Stelle geeignet oder ist ein Neubau nur möglich, wenn ein Teil des benachbarten Grundstücks mit genutzt werden kann? Könnte auf einem Teil der Abrissfläche eine Grünanlage oder ein Spielplatz geschaffen werden und der andere Teil den benachbarten Hof abrunden?
Die Instrumente der Bodenordnung - wie die Flurbereinigung und die Baulandumlegung - ermöglichen es, einzelne Baugrundstücke kostengünstig neu zuzuschneiden und baurechtswidrige Zustände zu beseitigen. So können ungünstige Grundstückszuschnitte beseitigt, ökologisch vertretbare Nachverdichtungen ermöglicht und Erschließungsprobleme gelöst werden.
